LED Scheinwerfer Scout beschlägt bei längeren Touren

  • Hallo, habe bei der Bestellung meiner Scout auf ein LED Licht umgerüstet, nach der ersten längeren Tour beschlägt das untere Drittel des SW! Nach einer längeren Standzeit ist er verschwunden.

    Meinen Händler darauf angesprochen ( Garantiezeit) : alle LED Scheinwerfer haben dieses Problem ein Tausch würde nichts bringen???

    Was habt ihr für Erfahrrungen??

  • Ja das haben der fast alle LED Scheinwerfer.

    So wie ich das mitbekomme haben etwa 2v3 Scheinwerfer das Problem.

    Du musst nur darauf achten das vor Ablauf der Garantie definitiv getauscht wird unabhängig von Erfolgsaussichten damit drr neue Scheinwerfer wieder Garantie hat.

    Und den Mangel beim Händler SCHRIFTLICH abgeben.

    Ich habe mich mit meinem Händler auch geeinigt, zu warten bis fehlerfreie Chargen existieren. Aber eben tsusch spätestens kurz vor Ablauf der Garantie.

    VG aus dem Norden

    Dirk

    Chief Bobber Dark Horse 2022
    Revier: Nordwestmecklenburg, Wismar, Lübeck, Schwerin, Rostock

  • Wenn ich ein Neuteil verbaue, sollte das schon zwei Jahre durchhalten...

    Wenn dem nicht so wäre, verbaue ich kurz vor Ablauf der Garantie ein fehlerhaftes Teil und bin dann kurz danach raus aus der Nummer. Das kann es nicht sein - und ist es aus meiner Sicht - auch nicht.

  • Die Garantie verlängert sich nicht durch einen späteren einbau

    Das ist nicht richtig. Zwei Jahre Garantie bei Neukauf eines Mopeds. Kurz vor Garantie Ende tauscht man den Scheinwerfer.

    Dann gilt für den neu verbauten Scheinwerfer eine ebenso 2 jährige Garantie. Nur für den Rest des Bikes ist die 2 jährige Garantie abgelaufen.

    Aber obacht, den Nachweis (Schriftstück/ Kulanzantrag) des neu verbauten Teils, in dem Fall für den Scheinwerfer nicht in den Müll werfen. Sonst hat man nichts mehr in der Hand.

    Liegt bei dem zweiten Scheinwerfer wieder ein Defekt kurz vor Ende der Garantiezeit vor und wird getauscht, so beginnt ab dem Tag des Einbaus wieder eine 2 jährige Garantie.

    Gruß Scout1133

  • Das ist nicht richtig. Zwei Jahre Garantie bei Neukauf eines Mopeds. Kurz vor Garantie Ende tauscht man den Scheinwerfer.

    Dann gilt für den neu verbauten Scheinwerfer eine ebenso 2 jährige Garantie. Nur für den Rest des Bikes ist die 2 jährige Garantie abgelaufen.

    Aber obacht, den Nachweis (Schriftstück/ Kulanzantrag) des neu verbauten Teils, in dem Fall für den Scheinwerfer nicht in den Müll werfen. Sonst hat man nichts mehr in der Hand.

    Liegt bei dem zweiten Scheinwerfer wieder ein Defekt kurz vor Ende der Garantiezeit vor und wird getauscht, so beginnt ab dem Tag des Einbaus wieder eine 2 jährige Garantie.

    Gruß Scout1133

    Kann dich beruhigen ist nicht so, wenn es wie hier ein serien fehler ist wird es bestimmt kulanzmässig so gehalten, aber Garantie ist weg , glaube mir steht auch in den Kleingedruckten -- deweiteren ist ein Händler nicht verpflichtet dir das teil zu bescheinigen der er die rechnung vom Hersteller ersetzt bekommt der auch auftraggeber ist in dem Fall.

    you never ride alone

  • PS.

    zB ein PC. Nicht unbedingt ein Notebook.

    Ein PC ist kein geschlossenes Gerät in sich.

    Wenn dort die Grafikkarte defekt ist wird diese erneuert, nicht der ganze rechner.

    Auf die neue Grafikkarte gibt es wieder neue Garantie.

    Quelle: Mein Freund, Inhaber von:

    https://www.jcs-berlin.de/

    VG aus dem Norden

    Dirk

    Chief Bobber Dark Horse 2022
    Revier: Nordwestmecklenburg, Wismar, Lübeck, Schwerin, Rostock

  • Was heist das hier? Lässt es sich auf unseren Beispiel anwenden?

    https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/gewae…tung-austausch/

    In österreich mag das anders sein .....

    das ist halt einiges anders so ganz aber dann doch nicht

    "Wird ein Gerät im Rahmen der Garantie ausgetauscht, ohne dass Garantie auf das Austauschgerät besteht, dann ist das Austauschgerät bei einem nochmals auftretenden Mangel nicht durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt." Sollte es 6 Monate überstehen bis du im Deutschen recht dannach in der Garantie und .... aber bitt glaube das was du gerne möchtest Hersteller sind i.d. Regel sehr kulant Weiterhin ist ein Magel sofort zu melden , was du ja hier schon besschrieben hast dein händler gemeldet hast .... aber wie gesagt eine rechtsberatung findest du ausschliesslich beim Anwalt und nicht im Internet .. und wenn man mit dem Händler vernünftig spricht geht manchmal einiges

  • FTR1200Deutschland hat schon recht,

    eine Rechtsberatung kann hier nicht stattfinden.

    Wem es interessiert, hier noch etwas:

    https://www.ergo.de/de/rechtsporta…-nach-reparatur

    Das ganze ist zwar etwas wirsch, hat mir aber geholfen wie ich mich demnächst beim freundlichen verhalte oder eben nicht verhalten werde.

    VG aus dem Norden

    Dirk

    Chief Bobber Dark Horse 2022
    Revier: Nordwestmecklenburg, Wismar, Lübeck, Schwerin, Rostock

  • Im Grunde ist es gar nicht so kompliziert:

    Nimmst du die Garantie (i.d.R vom Hersteller des Produktes) in Anspruch, unterwirfst du dich damit auch deren Regeln. Nahezu alle Hersteller gewähren eine zeitlich begrenzte Garantie, die sich nicht verlängert (auch nicht für/durch ausgetauschte Teile).

    Forderst du deinen Verkäufer auf, im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht einen Sachmangel abzustellen, dann gelten ausschließlich die Regeln des Gesetzes (und die sind für den Verbraucher meist die besseren). Hier verlängert zum Beispiel regelmäßig die Dauer der Reparatur die Gewährleistungszeit um genau diese Dauer. Ebenso ist die Anzahl der möglichen Nachbesserungsversuche gesetzlich geregelt.

    Man sollte also sehr genau überlegen auf was an sich bei einer Reklamation beruft (und auch einen entsprechenden schriftlichen Nachweis haben).

    Regelmäßig fordern die meisten eine Reparatur im Rahmen der Garantie vom Händler. In dem Fall ist er meist fein raus, weil es dann eben kein Nachbesserungsversuch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist.

    Trotzdem bleibt natürlich folgendes immer zu berücksichtigen. Hat man ein gutes und faires Verhältnis zu seinem Händler hilft das oft viel mehr als penibel mit den Buchstaben des Gesetzes zu drohen. Im Falle einer Eskalation sollte man dann halt wissen worauf es ankommt (oder jemanden fragen, der ich damit auskennt).

    Für dieses Thema gilt natürlich das Gleiche wie bei den meisten Forumsthreads (natürlich nur in anderen Foren!): Sachkenntnis behindert nur die freie Diskussion. :grinning_squinting_face:

    Gruß

    Uli

    1987 GPz 750 Turbo
    2005 Sportster 1200 Custom

    2016 Springfield Jack Daniel's #79

    2018 Scout WillowGreen

    2018 Scout Bobber Jack Daniel's #97
    2019 Scout Bobber

    2020 Chief Dark Horse

  • Kann dich beruhigen ist nicht so, wenn es wie hier ein serien fehler ist wird es bestimmt kulanzmässig so gehalten, aber Garantie ist weg , glaube mir steht auch in den Kleingedruckten -- deweiteren ist ein Händler nicht verpflichtet dir das teil zu bescheinigen der er die rechnung vom Hersteller ersetzt bekommt der auch auftraggeber ist in dem Fall.

    Eine Verpflichtung seitens des Händlers besteht, Dir zu bescheinigen, in dem Fall der Scheinwerfer wurde getauscht gegen einen neuen, mit Begründung warum getauscht wurde. Mit Datum. Eine Rechnung bedarf es nicht. Das ist dann schon im Sinne des Verbraucherschutzgesetz.

    Es gibt genug Händler.........die es gerne einmal probieren, ein gebrauchtes sehr gut erhaltenes Teil als Neuteil im Sinne der Garantie an den Mann / Frau zu bringen. Ohne Bescheinigung, nach dem Motto; alles klar erledigt.

    Gehst Du zum Händler und sagst, ich möchte das Teil X auf Garantie ersetzt haben, weil z.B. Chrom an irgendeinem Bauteil abplatzt. Der Händler Dich mit netten Worten abspeist an dem Tag als auch in den nächsten Wochen so behandelt, daaaaan kommt das Wort Gewährleistung ins Spiel. Wenn das Wort Gewährleistung fällt, hat der Händler die Hacken in den Teer zu hauen und muss sich bewegen.

    Das Spiel hab ich durch mit einem Händler, der mich, ich sags mal platt meinte, verarschen zu wollen. Ich bin ein ziemlich geduldiger Mensch. Hab mich über Monate hinweg telefonisch jeden Monat einmal hören lassen und gefragt, was Phase ist in Sachen Garantieantrag beim Hersteller. Nun kurz vor Ende der Garantie hab ich dem Händler gesagt, er stehe in der Gewährleistung und müsse handeln. Was er nicht tat. Daraufhin hab ich einen Anwalt beauftragt. Selbst da war der Händler noch nicht "geschmeidig" und ein teils uneinsichtig. Erst unter Androhung gerichtlicher Auseinandersetzung nebst Beweismittel und einer mündlichen Aussage eines anderen Händlers wie ein Garantieantrag auszusehen hat, ging es dann "voran".

    Zum Thema Serienfehler.... Dazu reicht es nicht, das sich 50 Leute melden und ein Teil mündlich bemängeln. In solchen Fällen ist man dazu gut beraten, detahierte Fotos zu machen. Besser noch, wenn sich mehrere "Geschädigte" einen Sachverständigen hinzu ziehen. Klar der kostet Geld. Jedoch wird ein guter Sachverständiger einem erzählen, ob es Sinn macht, ein Gutachten zu erstellen und welche Kosten entstehen. Diese kann man gerichtlich einklagen. Wenn die Beweislast schwer genug wiegt, zahlt der Hersteller freiwillig die entstandenen Kosten. Die Hersteller scheuen den Gang zum Gericht. Aus Image Gründen.

    Für den Endverbraucher wurden in den letzten Jahren die Gesetze zu seinen Gunsten weiter entwickelt. Das hat ein für und ein wieder. Dazu will ich nicht weiter eingehen.

    Es gibt schon genug blödsinnige und hinterfotzige Menschen auf beiden Seiten (Verbraucher / Gewerbetreibender), in Deutschland. Zu denen muss ich nicht gehören.

    Ich persönlich halte einen guten "rhetorischen" Dialog für sinnvoller, bevor es vom Anwalt Post gibt. Negative Kritik kann man so verpacken, das der Händler auch geschmeidig bleibt und sich für den Kunden einsetzt.


    Gruß Scout1133

  • Habe das Problem auch. Wusste es beim Kauf und habe es riskiert. Schade ....

    Ist mir an meiner Scout nach dem Abstellen im Winterquartier vor einigen Wochen auch aufgefallen. Bin mir jetzt aber noch nicht allzu sicher, in wie weit der Dunst die Qualität der Projektion beeinflussen wird.

  • Gibt es schon Rückmeldung von deinem Händler?

    Die neue Chief hat wohl das gleiche Problem mit Feuchtigkeit im Scheinwerfer.

    Wenn ich mir die ganzen Kommentare so durchlese, bereue ich es schon fast eine Chief bestellt zu haben.